Glauben Sie an Grenzwerte?
Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt. Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.
Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung. Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.
Warum ist das so? Lesen Sie die Hintergründe! Es folgt ein Auszug des Berichtes vom 26. Februar 2008 von Dr. med. Wolf Bergmann, Facharzt für Allgemeinmedizin und Mitinitiator des Freiburger Appells:
— Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.
— Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis und schon gar keine Forschungsgrundlagen.
— Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.
— Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.
— Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP, langjähriger Vorsitzender der Ausschusses „Nicht ionisierende Strahlung“, tätig im Bundesamt für Strahlenschutz und „Berater“ aller Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: „Einige Hochfrequenzfelder können die biochemische Informationsverarbeitung an der Zellmembran beeinflussen…Es gibt auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen.“ Auf die Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden, erklärte er: „Dann wird der Standort Deutschland gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt.“
Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt. Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.
Fazit: Wer sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen Folgen.
Interessierte finden unter www.diagnose-funk.ch den gesamten Bericht von Dr. med. Wolf Bergmann

